Gesetzlich vorgeschriebene jährliche Inventur
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene, jährliche Inventur aller Fahrscheinautomaten / Ticketautomaten gehört zu den selbstverständlichen Tätigkeiten der GARDE GmbH im Bereich der Automatenbewirtschaftung und des Cash Managements.
Diese erfolgt zu einem im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgesprochenen Zeitpunkt.
Bei der Jahresinventur werden alle im Automaten enthaltenen Geldspeicher geleert bzw. ausgetauscht sowie die Wechselgeldspeicher vollständig neu befüllt.
Die dabei bewegten Geldbestände werden separat dokumentiert und verrechnet, sodass sämtlichen Vorgaben Rechnung getragen wird.